Beispielrechnung für 18.374.000 HUF Bruttojahreseinkommen.
Pauschalbesteuerung für Einzelunternehmer (átalányadó, egyéni vállalkozó)
45% pauschale Ausgaben und einen steuerfreien Anteil abziehen, dann 15% Einkommensteuer, 18,5% Sozialversicherung und 13% Sozialbeitragssteuer auf den Rest.
| Einkommensteuer (SZJA) | 1.225.335 HUF |
| Sozialversicherungsbeitrag (TB) | 1.511.247 HUF |
| Sozialbeitragssteuer (szocho) | 1.061.957 HUF |
| Steuern und Beiträge gesamt | 3.798.539 HUF |
| Effektiver Satz | 20,7 % |
| Nettoeinkommen | 14.575.462 HUF |
Annahmen
- Pauschalkosten 45% des Umsatzes (Satz 2026); steuerpflichtiges Einkommen = 55% des Umsatzes
- Steuerfreier Anteil von HUF 1,936,800 (halber Jahresmindestlohn) befreit von Steuer und Beiträgen
- SZJA 15%, TB 18,5% und szocho 13% auf das steuerpflichtige Einkommen über dem befreiten Anteil
- Eine Mindestbeitragsbasis (der Mindestlohn) ist nicht modelliert, daher sind Beiträge bei niedrigem Einkommen unterschätzt
- Keine Erleichterung für das erste Tätigkeitsjahr für dieses Regime modelliert (keine)
- Effektivsatz ist Gesamtsteuer und Beiträge bezogen auf Bruttoumsatz
Für wen es gilt
- Vollzeit-Einzelunternehmer (egyéni vállalkozó) auf átalányadó
- Jahresumsatz bis 10× dem Jahresmindestlohn (HUF 38,736,000) für das 45%-Verhältnis
- KATA ist seit 2022 kein allgemeiner Freelancer-Weg und wird nicht modelliert