Beispielrechnung für 50.000 € Bruttojahreseinkommen.
Neue Selbständige (Neue Selbständige, GSVG, SVS)
Progressive Einkommensteuer (ESt) auf den Gewinn nach SVS-Beiträgen (GSVG), zuzüglich Grundfreibetrag (Gewinnfreibetrag).
| SVS Pensionsversicherung (PV 18,5%) | 9.250 € |
| SVS Krankenversicherung (KV 6,8%) | 3.400 € |
| SVS Selbständigenvorsorge (1,53%) | 765 € |
| SVS Unfallversicherung (UV) | 155 € |
| Gewinnfreibetrag: Grundfreibetrag | −4.950 € |
| Einkommensteuer (ESt) | 4.537 € |
| Steuern und Beiträge gesamt | 18.107 € |
| Effektiver Satz | 36,2 % |
| Nettoeinkommen | 31.893 € |
Annahmen
- ESt 2026 progressiv (0/20/30/40/48/50/55%) nach Inflationsanpassung (BMF; BGBl. II Nr. 191/2025); Absetzbeträge (Alleinverdiener usw.) nicht modelliert
- Neue Selbständige nach GSVG/SVS: Pflichtversicherung angenommen (Einkünfte über Versicherungsgrenze 6.613,20 €/Jahr oder Opting-in)
- Endgültige Beitragsgrundlage als Gewinn vor SV, begrenzt zwischen Mindestbeitragsgrundlage 6.613,20 € und Höchstbeitragsgrundlage 97.020 € (SVS: Einkünfte + vorgeschriebene PV/KV ≈ Gewinn vor SV)
- SVS-Sätze 2026: PV 18,5%, KV 6,8%, Selbständigenvorsorge 1,53% der Beitragsgrundlage; UV fix 12,95 €/Monat (155,40 €/Jahr)
- SVS-Beiträge (PV, KV, SeVo, UV) sind Betriebsausgaben und mindern die ESt-Bemessungsgrundlage
- Modell zeigt endgültige (nachbemessene) SVS-Beiträge, keine vorläufigen Mindestvorschüsse
- Jungunternehmerbegünstigung (fixe Mindest-KV ohne Nachbemessung in Jahr 1-2) gilt für Gewerbetreibende, nicht für Neue Selbständige: Tätigkeitsjahr ändert hier die SVS nicht
- Gewinnfreibetrag: nur Grundfreibetrag 15% des Gewinns bis 33.000 € (max. 4.950 €, § 10 EStG); investitionsbedingter Gewinnfreibetrag nicht modelliert
- Basispauschalierung nicht modelliert (eigene Wahl)
- Bei Gewerbeschein-pflichtiger Tätigkeit können WKO-Kammerumlage/Grundumlage anfallen und sind nicht enthalten
- USt und Kleinunternehmerregelung sind außerhalb des Modells
- Effektivsatz ist Gesamtsteuer und Beiträge bezogen auf Bruttoumsatz
Quellen
- BMF: Steuertarif 2026 (kalte Progression / Tarifstufen)
- USP.gov.at: Einkommensteuer Tarifstufen 2026
- BGBl. II Nr. 191/2025: Inflationsanpassungsverordnung 2026
- SVS: Versicherungsschutz für Neue Selbständige und Freiberufler (GSVG 2026)
- WKO: Voraussichtliche Werte in der Sozialversicherung 2026
- RIS EStG 1988 § 10: Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag 15% / €33,000)
- USP.gov.at: Gewinnfreibetrag
Für wen es gilt
- Neue Selbständige (oder vergleichbar GSVG-versicherte Selbständige) mit SVS-Pflichtversicherung
- Jährliche GSVG-relevante Einkünfte über der Versicherungsgrenze (6.613,20 € in 2026), oder Opting-in darunter
- Nicht der Gewerbe-/WKO-Pfad: Jungunternehmerbegünstigung und Kammerumlage liegen außerhalb dieses Modells